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   BSG, 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B   

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https://dejure.org/2005,4442
BSG, 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B (https://dejure.org/2005,4442)
BSG, Entscheidung vom 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B (https://dejure.org/2005,4442)
BSG, Entscheidung vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B (https://dejure.org/2005,4442)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz i.V.m. dem Bundesversorgungsgesetz ; Aufklärung eines Beteiligten eines Verfahrens über die ihm unbekannte instanzübergreifende Richterehe

  • Judicialis

    SGG § 60 Abs 1; ; SGG § 62; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 3; ; ZPO §§ 42 ff; ; GG Art 101 Abs 1 S 2; ; GG Art 103 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Richters bei instanzübergreifender Richterehe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richterablehnung wegen instanzübergreifender Richterehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Befangenheit - Wenn der Rechtsstreit in der Familie bleibt ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Befangenheit - Wenn der Rechtsstreit in der Familie bleibt ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 31/02

    Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters

    Auszug aus BSG, 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B
    Eine instanzübergreifende Richterehe kann im Rechtsmittelverfahren Grund zur Richterablehnung sein (Abgrenzung zu BGH vom 20.10.2003 - II ZB 31/02 = NJW 2004, 163).

    Dem steht hier nicht die Rechtsprechung des BGH entgegen, wonach die Mitwirkung der Ehefrau eines Rechtsmittelrichters bei Erlass der angefochtenen (Kollegial-) Entscheidung generell keinen Ablehnungsgrund im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren darstellt (Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02 -, NJW 2004, 163 f).

    Der Senat hat Bedenken gegen diese Ansicht (vgl zur überzeugenden Kritik an der Entscheidung des BGH: Feiber, NJW 2004, 650 f und Vollkommer, EWiR 2004, 205 f; s auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 60 RdNr 8a), kann aber offen lassen, ob ihr zu folgen ist.

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BSG, 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B
    Damit ein Beteiligter von diesem prozessualen Recht Gebrauch machen kann, muss das Gericht ihn auf einen ihm als Außenstehenden ersichtlich verborgenen Sachverhalt hinweisen, der - wie hier - aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei Anlass für einen Befangenheitsantrag sein kann (vgl dazu Bundesgerichtshof , Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92 -, NJW 1995, 1677, 1679).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 6/92

    Sachverständige - Eignung - Beweiswürdigung - Arzt - Sachverständigen-Gutachten

    Auszug aus BSG, 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B
    Wie der Senat bereits entschieden hat, verstößt ein Gericht gegen das Gebot, die Beteiligten rechtlich zu hören, wenn es sie über einen ihnen verborgenen, dem Gericht aber bekannten - möglichen - Ablehnungsgrund gegen einen Sachverständigen nicht informiert, auf dessen Gutachten das Urteil sich stützt (SozR 3-1500 § 128 Nr. 7).
  • BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten

    In Anwendung dieser Grundsätze stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar (Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02, NJW 2004, 163 f und vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2015 - III ZR 170/14, juris Rn. 3; a.A. z.B. Feiber, NJW 2004, 650 f; Zöller/ G. Vollkommer aaO § 42 Rn. 13a mwN; auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B, juris Rn. 8 und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff).
  • BSG, 01.06.2017 - B 10 ÜG 30/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsgebühren bei

    Wenn das Berufungsgericht insbesondere, wie die Beschwerde angibt, die Berechtigung einer Richterablehnung aus der Sicht einer vernünftig und ruhig denkenden Partei beurteilt hat, wollte es ersichtlich den von der Rechtsprechung anerkannten Maßstab der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei anlegen (vgl BSG vom 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B = SozR 4-1500 § 60 Nr. 2) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 256/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Damit ein Beteiligter von diesem prozessualen Recht Gebrauch machen kann, muss das Gericht ihn auf einen ihm verborgenen Sachverhalt hinweisen, der aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei Anlass für einen Befangenheitsantrag sein kann (BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 2 RdNr 7) .
  • OVG Thüringen, 16.11.2022 - 4 N 702/15

    Zur Besorgnis der Befangenheit einer Richterin in einem Normenkontrollverfahren

    Bezogen auf Kollegialentscheidungen betreffende Rechtsmittelverfahren hat der BGH - wie er auch in der von den Antragstellerinnen zitierten Entscheidung ausführt - das bloße Vorliegen einer "instanzübergreifenden Richterehe" gerade nicht ausreichen lassen und entschieden, dass die Mitwirkung des Ehegatten eines Rechtsmittelrichters an der angefochtenen Entscheidung keinen generellen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2003 - II ZB 31/02 -, NJW 2004, 163 f., vom 17. März 2008 - II ZR 313/06 -, NJW 2008, 1672; vom 26. August 2015 - III ZR 170/14 -, juris Rn. 3; auf weitere Umstände abstellend: BSG, Beschlüsse vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B -, juris Rn. 8 und vom 18. März 2013, BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff.).
  • BSG, 22.12.2008 - B 12 KR 51/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Der 9. Senat des BSG hat daraus den Schluss gezogen, dass ein Gericht gegen das Gebot, die Beteiligten rechtlich zu hören, verstößt, wenn es sie über einen verborgenen, dem Gericht aber bekannten möglichen Ablehnungsgrund gegen einen Richter nicht informiert (BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 11 SF 199/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Die vorliegende Fallkonstellation ist indes von § 41 ZPO ebenso wenig erfasst wie die Fallgestaltung einer sog. instanzüberschreitenden Richterrichterehe in der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 31/02 -) und des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B -).
  • OVG Bremen, 08.06.2015 - 2 B 12/15

    Nichtbegründung einer Besorgnis der Befangenheit durch eine nichteheliche

    Auch der 9. und der 14. Senat des BSG haben die Rechtsprechung des BGH in Zweifel gezogen ( BSG , Beschluss vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B -, SozR 4-1500 § 60 Nr. 2, SozR 4-1500 § 62 Nr. 5; Beschluss vom 18.03.2013 - B 14 AS 70/12 R -BeckRS 2013, 68558).
  • OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15

    Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen

    Der 9. und der 14. Senat des BSG haben diese Rechtsprechung in Zweifel gezogen ( BSG , Beschluss vom 24. November 2005 - B 9a VG 6/05 B -, SozR 4-1500 § 60 Nr. 2, SozR 4-1500 § 62 Nr. 5; Beschluss vom 18.03.2013 - B 14 AS 70/12 R - BeckRS 2013, 68558).
  • LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 90/20
    Während der Bundesgerichtshof (BGH) in einem solchen Näheverhältnis keinen generellen Ablehnungsgrund zu erkennen vermag (BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 31/02 - juris Rn. 7 f.; Beschluss vom 17.03.2008 - II ZR 313/06 - juris; einschränkend BGH, Beschluss vom 27.02.2020 - III ZB 61/19 - juris Rn. 12 f.), hält das BSG in solchen Fällen die Besorgnis der Befangenheit für naheliegend (BSG, Beschluss vom 24.11.2005 - B 9a VG 6/05 B - juris Rn. 8; Beschluss vom 18.03.2013 - B 14 AS 70/19 R - BeckRS 2013, 68558 Rn. 6 ff.).
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